Klarer Durchblick für alle – Zuschüsse für Brillenträger?
Über 40 Millionen Brillenträger in Deutschland konnten bisher auf wenig Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen bauen: Kosten für Brillengläser wurden nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen übernommen –die Grünen wollen das mit einem neuen Gesetz nun ändern. In einem aktuellen Antrag „Verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung mit Sehhilfen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Drucksache 19/8566) fordert die Fraktion die Bundesregierung zum Handeln auf. „Wer auf eine Brille angewiesen ist, sollte Anspruch auf solidarisch getragene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben“, erklärt Klein-Schmeink gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Linke will das nun für alle Kassenpatienten durchsetzen.
Welche Forderungen an die Krankenkassen werden gestellt?
„Gutes Sehen darf kein Luxus sein“, ist die zentrale Forderung des Grünen-Antrags. Das Ziel der Abgeordneten ist daher, eine vollständige Kostenerstattung für alle gesetzlich versicherten Brillenträger zu ermöglichen. Um die Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht auf einen Schlag in die Höhe zu treiben, beinhaltet der Antrag eine stufenweise Anhebung der Leistungen.
So sollen die Kassen zunächst für eine Sehhilfe mit +/- 5 Dioptrien komplett aufkommen sowie bei einer Stärke von +/- 2 Dioptrien die Hälfte der Kosten übernehmen.
Die Vorteile der Antragsstellung liegen auf der Hand: „Die Vorschläge bedeuten spürbare Verbesserungen für über 40 Millionen Menschen mit Sehbeeinträchtigung in Deutschland, die sich keine Sorgen mehr machen müssten, dass die Anschaffung einer neuen Brille zur Einkommensbelastung wird“, erklärt Klein-Schmeink.
Was zahlen die Krankenkassen aktuell für Sehhilfen?
Laut Heil- und Hilfsmittelgesetz, das seit Frühjahr 2017 greift, beteiligen sich die GKV an den Kosten für Sehhilfen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Dioptriewert von mindestens 6 ohne Hornhautverkrümmung
Dioptriewert von mindestens 4 mit zusätzlicher Hornhautverkrümmung
Allerdings handelt es sich nur um einen Zuschuss für die benötigten Gläser, der zwischen zehn und rund 113 Euro pro Glas liegt. Das Gestell zahlen Versicherte dagegen in jedem Fall selbst.
Welche Möglichkeiten haben Brillenträger aktuell noch?
Kassenpatienten, die eine Sehhilfe benötigen und dafür selbst aufkommen müssen, können sich vor den hohen Kosten schon jetzt mit einer Krankenzusatzversicherung schützen. Hierfür haben sie zahlreiche Tarife zur Auswahl. Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Tarifrechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen.
PRESSEKONTAKT
Presseservice Opus Bonum GmbH
Redaktion
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
Website: www.opus-bonum.de
E-Mail : presseservice@opus-bonum.de
Telefon: 0700 – 67 87 26 68
Telefax: 0700 – 67 87 26 68 – 1